Im Akutfall & Erste Schritte
FAQ`s
1. Im Akutfall & Erste Schritte
Was ist im unmittelbaren Sterbefall zuerst zu tun?
Tritt der Todesfall zu Hause ein, informieren Sie bitte umgehend einen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), damit die Leichenschau durchgeführt und der Totenschein ausgestellt werden kann. Tritt der Tod im Krankenhaus, Pflege- oder Altenheim ein, veranlasst die dortige Leitung diese Erstmaßnahmen . Rufen Sie uns im Anschluss direkt unter 02551 93 75 75 an – wir sind Tag und Nacht persönlich für Sie erreichbar und besprechen das weitere Vorgehen in aller Ruhe mit Ihnen.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
Nach dem Gesetz über das Friedhofs und Bestattungswesen in Nordrhein-Westfalen (NRW) darf ein Verstorbener nach der ärztlichen Leichenschau grundsätzlich bis zu 24 bis 36 Stunden im Sterbehaus verbleiben . Dies gibt Ihnen und der Familie die Zeit und den Raum, sich in vertrauter Umgebung in aller Stille zu verabschieden, bevor wir die Überführung durchführen.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die behördliche Abwicklung beim Standesamt benötigen wir im Original oder als beglaubigte Abschrift:
● Ärztlicher Totenschein (vom Arzt vor Ort ausgestellt)
● Personalausweis der verstorbenen Person
● Geburtsurkunde (bei Ledigen)
● Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch (bei Verheirateten)
● Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners (bei
Geschiedenen oder Verwitweten)
Auf Wunsch übernehmen wir die Behördengänge, die Beantragung der amtlichen
Sterbeurkunden sowie die Abmeldungen bei Rententrägern und Krankenversicherungen.
2. Rechtliche Fragen & Bestattungspflicht
Wer ist gesetzlich bestattungspflichtig?
In Deutschland unterscheidet das Recht zwischen der Erbschaft und der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht. Zur Veranlassung der Beisetzung sind die nächsten Angehörigen gesetzlich verpflichtet, unabhängig davon, ob sie das Erbe antreten oder ausschlagen. Die gesetzliche Reihenfolge der Bestattungspflicht in NRW ist wie folgt geregelt:
1. Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner
2. Volljährige Kinder
3. Eltern
4. Großeltern
5. Volljährige Geschwister
6. Volljährige Enkelkinder
Wer trägt die Kosten der Bestattung?
Nach § 1968 BGB ist primär der Erbe verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Sollten die bestattungspflichtigen Angehörigen finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten zu übernehmen, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung) gestellt werden. Wir beraten Sie hierzu vertraulich und diskret.
3. Bestattungsarten & Trauerfeier
Welche Bestattungsarten bietet Brandt Bestattungen an?
Wir begleiten Sie bei allen Beisetzungsformen in Steinfurt und der gesamten Region:
● Erdbestattung: Die klassische Beisetzung im Sarg auf dem Friedhof.
● Feuerbestattung: Die Einäscherung im Krematorium mit anschließender Urnenbeisetzung auf dem Friedhof.
● Waldbestattung / Baumbestattung: Die naturnahe Beisetzung der biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes in ausgewiesenen Bestattungswäldern.
● Seebestattung: Die Beisetzung der Urne in der Ost- oder Nordsee bzw. auf den Weltmeeren.
Warum wird auch bei einer Feuerbestattung ein Sarg benötigt?
In Deutschland gilt aus rechtlichen, hygienischen und technischen Gründen die gesetzliche Sargpflicht. Bei einer Feuerbestattung dient der Sarg im Krematorium zudem als notwendiger Brennstoff für den Einäscherungsprozess.
4. Trauer mit Kindern
Wie erklärt man Kindern den Tod?
Kinder nehmen den Verlust eines nahen Menschen sehr feinfühlig wahr. Am wichtigsten sind ehrliche, klare und altersgerechte Worte . Vermeiden Sie beschönigende Metaphern wie „ist für immer eingeschlafen“, da dies bei kleinen Kindern Ängste vor dem eigenen Einschlafen auslösen kann . Erklären Sie sachlich und liebevoll, dass der Körper aufgehört hat zu leben, keine Schmerzen mehr empfindet und nicht mehr zurückkehr
Sollen Kinder an der Trauerfeier oder Abschiednahme teilnehmen?
Ja, in den meisten Fällen ist die Teilnahme für Kinder eine wichtige Erfahrung, um das Geschehene zu begreifen und aktiv Abschied zu nehmen. Eine behutsame Vorbereitung ist dabei entscheidend: Erklären Sie dem Kind vorab, was es sehen wird und dass Erwachsene weinen werden. Kinder können auch aktiv in die Gestaltung einbezogen werden – etwa durch das Malen eines Bildes, das Schreiben eines Briefes oder das Gestalten der Urne bzw. des Sargs.
5. Regionales Netzwerk, Seelsorge & Trauerbegleitung in Steinfurt
An wen kann ich mich wenden, wenn die Trauer zu schwer wird?
Niemand muss mit dem Schmerz der Trauer allein bleiben. In Steinfurt und Umgebung stehen Ihnen erfahrene Anlaufstellen und Wegbegleiter zur Seite:
● Hospiz-Initiative Steinfurt e.V.: Bietet kostenfreie Begleitung im Trauerfall sowie
vertrauliche Einzelgespräche, regelmäßige Trauergruppen, das Trauercafé und betreute Trauerwanderungen.
○ Adresse: Wettringer Straße 6, 48565 Steinfurt-Burgsteinfurt
○ Telefon: 02551 18 59 85 9
○ E-Mail: vera.hilder@hi-steinfurt.de
● Kirchliche Seelsorge: Die Seelsorgeteams der katholischen Pfarrei St. Nikomedes
sowie der evangelischen Kirchengemeinden in Burgsteinfurt und Borghorst bieten
seelsorgerische Begleitung, Aussegnungsfeiern und persönliche Gespräche an.
● Stationäre Hospizversorgung: Das Hospiz Haus Hannah im nahen Emsdetten begleitet schwerkranke Menschen und deren Angehörige auf dem letzten Lebensweg und bietet darüber hinaus Angebote zur Trauerverarbeitung.
● Telefon Seelsorge (24 Stunden kostenfrei & anonym): Unter den bundesweiten
Notrufnummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 erreichen Sie Tag und Nacht
geschulte Ansprechpartner für akute Krisensituationen.
6. Kosten & Bestattungsvorsorge
Wie setzen sich die Kosten einer Bestattung zusammen?
Die Gesamtkosten gliedern sich übersichtlich in vier Bereiche:
1. Dienstleistungen & Waren von Brandt Bestattungen: Überführung, hygienische Versorgung, Sarg/Urne, Gestaltung und Durchführung der Abschiednahme.
2. Kommunale Gebühren: Gebühren der Stadt Steinfurt bzw. der jeweiligen Friedhofsverwaltung für Grabnutzung, Kapelle und Beisetzungsdurchführung.
3. Krematoriumsgebühren: Entstehen bei Feuer-, Wald- und Seebestattungen.
4. Fremdleistungen: Ärztliche Totenscheingebühr, Floristik, Trauerdrucksachen, Zeitungsanzeigen und Steinmetzarbeiten.
Wie funktioniert die Bestattungsvorsorge?
Mit einem Vorsorgevertrag legen Sie Ihre Wünsche für die eigene Bestattung fest und entlasten Ihre Angehörigen im Todesfall. Das finanzielle Kapital kann treuhänderisch, mülleinsatz- und insolvenzsicher angelegt werden (z. B. über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) oder über eine Sterbegeldversicherung abgesichert werden.
Ist das angesparte Vorsorgegeld vor dem Sozialamt geschützt?
Ja. Eine angemessene und zweckgebundene Bestattungsvorsorge gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und Bundessozialgerichts als geschütztes Schonvermögen gemäß SGB XII. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit muss der zweckgebundene Vorsorgevertrag nicht aufgelöst werden.
Wir begleiten den Abschied von Anfang bis Ende.
Jede Bestattung ist so individuell wie der Mensch, von dem Abschied genommen wird. Deshalb beraten wir Sie persönlich und achten darauf, dass der Ablauf zu Ihren Wünschen, zur Familie und zum Leben des verstorbenen Menschen passt.
Wir unterstützen Sie bei allen organisatorischen, formalen und gestalterischen Fragen rund um die Bestattung.
Trauerbegleitung & Regionale Anlaufstellen
Welche Anlaufstellen für Trauerbegleitung und Seelsorge gibt es in Steinfurt?
Trauer braucht Raum und Weggefährten. Neben unserer persönlichen Begleitung bei Brandt
Bestattungen (Blocktor 24, 48565 Steinfurt) stehen Ihnen in der Region geschulte Fachkräfte,
Beratungsstellen und Hospizdienste zur Seite:
Ökumenische Hospiz- und Trauergruppe / Hospizdienste
● Malteser Hilfsdienst e.V. – Ambulanter Hospiz- und Trauerbegleitungsdienst
○ Adresse: Europaring 1, 48565 Steinfurt (Burgsteinfurt)
○ Angebot: Ambulante Hospizberatung, Einzel-Trauerbegleitung und Trauercafés in Steinfurt.
● Hospizinitiative Steinfurt e.V.
○ Adresse: An der Kirche 8, 48565 Steinfurt (Borghorst)
○ Angebot: Trauergruppen, Einzelgespräche und Begleitung für Angehörige im Kreis Steinfurt.
Spezielle Trauerangebote für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche trauern anders als Erwachsene. In der Region gibt es spezialisierte Anlaufstellen, die jungen Menschen mit altersgerechten Methoden zur Seite stehen:
● Kinder- und Jugendtrauergruppe der Hospizinitiative Steinfurt e.V.
○ Adresse: An der Kirche 8, 48565 Steinfurt
○ Angebot: Begleitete Gruppen für trauernde Kinder und Jugendliche, in denen kreativer Ausdruck und der Austausch unter Gleichaltrigen im Vordergrund stehen.
● Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst KÖNIGSKINDER
○ Adresse: Universitätsstraße 60, 48143 Münster (wirkt im gesamten Kreis Steinfurt)
○ Angebot: Begleitung von Familien mit schwerstkranken Kindern sowie
Trauerbegleitung für Geschwisterkinder und verwaiste Eltern.
Kirchliche & Psychologische Beratungsstellen in Steinfurt
● Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) – Bistum Münster (Kategorie
Trauerberatung)
○ Adresse: Markt 18, 48565 Steinfurt (Burgsteinfurt)
○ Angebot: Psychologische Beratung in Krisen- und Trauersituationen für Einzelne und Paare.
● Diakonie / Ev. Kirchengemeinde Steinfurt-Burgsteinfurt
○ Adresse: Wasserstraße 34, 48565 Steinfurt
○ Angebot: Seelsorgerische Gespräche und offene Angebote für Trauernde.
● Katholisches Pfarramt St. Nikomedes
○ Adresse: Kirchplatz 8, 48565 Steinfurt (Borghorst)
○ Angebot: Katholische Seelsorge und Vermittlung von Trauerbegleitung.
Telefonische & Anonyme Soforthilfe (24/7 erreichbar)
● Telefon Seelsorge (evangelisch/katholisch): 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenfrei & anonym)
● Nummer gegen Kummer (für Kinder & Jugendliche): 116 111 (kostenfrei & anonym)
